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   OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2020 - 5 LA 30/19   

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https://dejure.org/2020,14729
OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2020 - 5 LA 30/19 (https://dejure.org/2020,14729)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.05.2020 - 5 LA 30/19 (https://dejure.org/2020,14729)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Mai 2020 - 5 LA 30/19 (https://dejure.org/2020,14729)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 286 Abs 2 ZPO, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
    Anforderungen an den Nachweis des Abschlusses eines Asylverfahrens in einem Drittstaat und Beweislast im Fall der Nichtaufklärbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 15.08.2006 - 1 B 61.06

    Ausländerrechtliche Überprüfung der Dauer einer ehelichen Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2020 - 5 LA 30/19
    Die in Betracht kommenden Beweismittel sind grundsätzlich einander gleichwertig (BVerwG, Beschluss vom 15. August 2006 - 1 B 61.06 -, Rn. 4, juris).

    Die Überzeugungsgewissheit hat sich das Gericht dabei nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung grundsätzlich ohne Bindung an Beweisregeln zu verschaffen (BVerwG, Beschluss vom 15. August 2006 - 1 B 61.06 -, Rn. 4, juris).

    Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO wird nur durch gesetzliche Beweisregeln beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 2005 - 1 C 29.03 -, Rn. 18, juris; Beschluss vom 15. August 2006 - 1 B 61.06 -, Rn. 4, juris; Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13.07 -, Rn. 29, juris; vgl. auch § 173 VwGO i.V.m. § 286 Abs. 2 ZPO).

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2020 - 5 LA 30/19
    Der erfolglose Abschluss eines Asylverfahrens in einem sicheren Drittstaat ist eine tatbestandliche Voraussetzung für das Vorliegen eines Zweitantrags i.S.d. § 71a AsylG (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 -, Rn. 30, juris).Ein erfolgloser Abschluss des in einem anderen Mitgliedstaat betriebenen Asylverfahrens setzt voraus, dass der Asylantrag entweder unanfechtbar abgelehnt oder das Verfahren nach Rücknahme des Asylantrags bzw. dieser gleichgestellten Verhaltensweisen endgültig eingestellt worden ist (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 -, Rn. 29, juris).

    Die Frage, ob ein in einem anderen Mitgliedstaat zuvor betriebenes Asylverfahren dort durch bestandskräftige Ablehnung oder endgültige Einstellung beendet worden ist, beurteilt sich insgesamt nach dem betreffenden ausländischen Asylverfahrensrecht (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 -, Rn. 33, juris).

  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2020 - 5 LA 30/19
    Unberührt bleibt hiervon die nur im Einzelfall zu beantwortende Frage, welche Ermittlungsanstrengungen sich aus der Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 86 Abs. 1 VwGO) angesichts der konkreten Prozesslage ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 2017 - 1 C 39.16 -, Rn. 22, juris).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2020 - 5 LA 30/19
    Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO wird nur durch gesetzliche Beweisregeln beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 2005 - 1 C 29.03 -, Rn. 18, juris; Beschluss vom 15. August 2006 - 1 B 61.06 -, Rn. 4, juris; Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13.07 -, Rn. 29, juris; vgl. auch § 173 VwGO i.V.m. § 286 Abs. 2 ZPO).
  • BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2020 - 5 LA 30/19
    Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO wird nur durch gesetzliche Beweisregeln beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 2005 - 1 C 29.03 -, Rn. 18, juris; Beschluss vom 15. August 2006 - 1 B 61.06 -, Rn. 4, juris; Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13.07 -, Rn. 29, juris; vgl. auch § 173 VwGO i.V.m. § 286 Abs. 2 ZPO).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2020 - 5 LA 30/19
    Die notwendige Überzeugungsgewissheit kann auch durch Indizien vermittelt werden: Auch der indizielle Beweis ist Vollbeweis (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 -, Rn. 20, juris).
  • BVerwG, 02.12.2019 - 2 B 21.19

    Berufssoldat; Erhöhung des Ruhegehalts; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2020 - 5 LA 30/19
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, wenn sich die als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage entweder schon auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts nach allgemeinen Auslegungsmethoden und/oder auf der Basis bereits vorliegender Rechtsprechung ohne weiteres beantworten lässt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 19. April 2012 - 4 LA 14/12 -, Rn. 6, juris; zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2019 - 2 B 21.19 -, Rn. 5, juris).
  • BVerwG, 06.06.2017 - 8 B 69.16

    Begrenzung der EEG-Umlage; Fristversäumnis bei Einreichung von Antragsunterlagen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2020 - 5 LA 30/19
    Als allgemeiner Grundsatz der materiellen Beweislast gilt, dass die Nichterweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter für ihn günstige Rechtsfolgen herleitet, zu seinen Lasten geht, es sei denn, dass die im Einzelfall einschlägige Norm selbst eine besondere Regelung trifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2017 - 8 B 69.16 -, Rn. 4 m.w.N., juris).
  • BVerwG, 12.12.2019 - 5 B 15.19

    Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2020 - 5 LA 30/19
    Beweisregeln sind Vorschriften, die die richterliche Überzeugungsbildung an formale Kriterien binden, indem sie bestimmte Beweismittel zwingend vorsehen oder ausschließen bzw. diesen abstrakt einen festen Beweiswert oder ein bestimmtes Gewicht im Verhältnis zu anderen Beweismitteln zuweisen (BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 5 B 15.19 -, Rn. 11, juris).
  • BVerwG, 29.04.2015 - 20 F 8.14

    Anspruch eines Terrorverdächtigen auf Einsicht in die vollständigen und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2020 - 5 LA 30/19
    Es hat die freie Wahl, welcher Beweismittel es sich zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bedienen will (BVerwG, Beschluss vom 18. August 2009 - 8 B 60.09 -, Rn. 14, juris; Beschluss vom 29. April 2015 - 20 F 8.14 -, Rn. 9, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2017 - 2 LA 117/15

    Anerkennung einer Schimmelpilzsporenvergiftung als Dienstunfallfolge

  • BVerwG, 18.08.2009 - 8 B 60.09

    Gleichwertigkeit eines in Großbritannien erworbenen Abschlusses "Master of

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.04.2012 - 4 LA 14/12

    Vorliegen einer Ermessensentscheidung i.R.d. Heranziehung zur Kostenerstattung

  • VGH Bayern, 24.11.2020 - 9 ZB 20.50022

    Keine Aussetzung des Überstellungsvollzugs

    Anhand des Wortlauts von Art. 27 Abs. 4 Dublin III-VO und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ergibt sich ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens (vgl. BVerwG, B.v. 2.12.2019 - 2 B 21.19 - juris Rn. 5 zum Revisionsrecht; OVG SH, B.v. 25.5.2020 - 5 LA 30/19 - juris Rn. 5), dass die Aussetzung der Überstellung aus tatsächlichen der Abschiebung entgegenstehenden Gründen gemäß § 80 Abs. 4 VwGO - hier aufgrund der COVID-19 Pandemie - durch die Beklagte nicht die Unterbrechung der Überstellungsfrist des Art. 29 Abs. 1 UA 1 Dublin III-VO gemäß oder entsprechend Art. 27 Abs. 4 Dublin III-VO zur Folge hat, sondern der Risikosphäre des ersuchenden Mitgliedstaats zuzuordnen ist.
  • VGH Bayern, 24.11.2020 - 9 ZB 20.32223

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Soweit sie hieraus die Frage ableiten lässt, ob vom Verwaltungsgericht weiter aufzuklären ist, warum und in welchem Umfang in einem Drittland (hier: Norwegen) ein Asylverfahren abgelehnt worden ist, wenn nach Ansicht des entscheidenden Verwaltungsgerichts in jenem Drittland ein Asylverfahren bestandskräftig abgelehnt worden ist, der Kläger aber vorbringt, es stehe überhaupt nicht fest, ob und aus welchen Gründen sein Asylbegehren, sein Antrag auf internationalen Schutz und sein Begehren auf Feststellung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen abgelehnt worden sei, fehlt es jedenfalls an der grundsätzlichen Klärungsbedürftigkeit, weil sich diese Fragestellung schon auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts und auf der Basis bereits vorliegender Rechtsprechung ohne weiteres beantworten lässt (vgl. BVerwG, B.v. 2.12.2019 - 2 B 21.19 - juris Rn. 5; OVG SH, B.v. 25.5.2020 - 5 LA 30/19 - juris Rn. 5).
  • VG Greifswald, 23.09.2020 - 3 B 1214/20

    Asylrecht

    Die Überzeugungsgewissheit kann jedoch nicht nur durch eine entsprechende Erklärung des Drittstaates vermittelt werden (vgl. OVG Schleswig, B. v. 25.05.2020 - 5 LA 30/19 -, Rn. 6 f., juris).
  • VG Greifswald, 08.08.2022 - 3 A 103/20

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen aufgrund von Bedrohung in Afghanistan für

    Vor diesem Hintergrund bedurfte es nicht der vom Kläger geforderten Überprüfung der schwedischen Angaben bzw. der Beiziehung der Verwaltungsvorgänge der schwedischen Behörden (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 5 LA 30/19 -, Rn. 6, juris).
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